Regierungssytem |
Indien
verfügt über ein parlamentarisches System, das
Gemeinsamkeiten mit dem Regierungssystem der USA
besitzt. Im Wesentlichen gibt es zwei Häuser des
Parlaments – ein Unterhaus, bekannt als das Lok Sabha
(Haus des Volkes), und ein Oberhaus (Rajya Sabha) als
Vertretung der Länder. Das Unterhaus setzt sich aus
bis zu 500 Abgeordneten zusammen und wird für 5 Jahre
nach dem Mehrheitswahlrecht in Wahlkreisen gewählt,
während die ca. 250 Mitglieder des Oberhauses von den
Landtagen entsandt werden; nur 8 Mitglieder des
Oberhauses bestimmt der Staatspräsident. Wie in
England das House of Representatives kann das
Unterhaus in Indien aufgelöst werden. Aber anders als
in England oder Australien ist das beim Oberhaus nicht
möglich. Der bundesstaatliche Aufbau Indiens trägt der
außergewöhnlichen Vielfalt des Landes Rechnung, sodass
Indien heute aus 22 Bundesstaaten und 9 Unionsterriritorien besteht. Die Länderregierungen
besitzen eigene gesetzgebende Versammlungen (Vibhan
Sabha). Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident. Er
wird von einem Wahlmännergremium gewählt, das sich
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Mitgliedern des Ober- und Unterhauses sowie der Landtage
zusammensetzt. Der Staatspräsident ist lediglich eine
Gallionsfigur, während der Premierminister die Macht ausübt.
Die Zuständigkeiten für die Verwaltung liegen entweder in
den Händen der Zentralregierung oder sind Ländersache und
sind in der Verfassung festgelegt. So ist die
Zentralregierung z. B. zuständig für Verteidigung,
auswärtige Angelegenheiten, Währung und Kredit,
Verkehrswesen, Zölle, Steuern, Die Bereiche Polizei,
Erziehung, Landwirtschaft und Industrie sowie
Gesundheitswesen sind Ländersache. Es gibt auch
Angelegenheiten, die sowohl von den Länderregierungen als
auch von der Zentralregierung behandelt werden; im
Zweifelsfall genießt der Gesamtstaat die Priorität. Alle
erwachsenen Inder sind wahlberechtigt. Außerdem sieht die
Verfassung einen Schutz für Minderheiten vor. Hierzu zählt
der Schutz der Harijans und anderer Stammesgruppen, die sich
noch überall im Land finden. |
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